Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Fitnessstudio Davos Fitness (nachfolgend „Studio“) und seinen Mitgliedern sowie weiteren Kundinnen und Kunden über die Nutzung von Leistungen des Studios geschlossen werden (z. B. Mitgliedschaft, Kursbuchung, Personal Training, Massagen, Ernährungsberatung, Physiotherapie, Ernährungsdiagnostik, Coaching).
- Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass das Studio nochmals auf sie hinweisen muss.
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande mit Unterzeichnung des Anmelde-/Vertragsformulars durch das Mitglied und Anerkennung dieser AGB durch das Mitglied.
- Das Mitglied erhält eine Bestätigung des Vertrags sowie ggf. eine Mitgliederkarte oder Zutrittsberechtigung. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
- Mit Abgabe der Anmeldung hat das Mitglied alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss zu machen (insbesondere medizinische Angaben, Sporttauglichkeit).
- Das Studio behält sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen.
3. Leistungen und Mitgliedschaft
- Die Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Angebot (Laufzeit-Abo mit oder ohne Kurse, 10er Karte, Einzeleintritt, Personal Training):
- Laufzeit-Abo: Während der Dauer der Mitgliedschaft darf die gebuchte Leistung beliebig oft während den Öffnungszeiten genutzt werden
- 10er Karte: Die 10er Karte darf sowohl fürs Fitnesstraining als auch für Gruppenkurse benutzt werden. Pro Eintritt wird ein Punkt abgezogen. Wenn mehr als ein Gruppenkurs mit einem Eintritt besucht wird, muss sich das Mitglied beim Personal melden, damit ein zweiter Punkt von der 10er Karte abgezogen werden kann.
- Einzeleintritt: Berechtigt zu einem einmaligen Eintritt und kann sowohl für ein Fitnesstraining als auch für einen Gruppenkurs verwendet werden. Für einen zweiten Gruppenkurs muss ein zweiter Eintritt gelöst werden.
- Das Studio erbringt die Leistungen während der Öffnungszeiten und in den jeweils zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Geräten. Das Studio behält sich vor, Geräte oder Räume temporär zu sperren oder umzuorganisieren (z. B. Wartung, Reinigung, Sicherheit).
- Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen pfleglich und sachgerecht zu benutzen, die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Hausordnung zu beachten.
4. Preise und Zahlung
- Die für die jeweilige Leistung gültigen Preise sind im Preisverzeichnis des Studios aufgeführt. Änderungen sind vorbehalten.
- Bei einer Abo-Mitgliedschaft ist die Zahlung jeweils im Voraus fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann das Studio den Zutritt sperren und/oder den Vertrag fristlos kündigen.
- Wird dem Mitglied eine Mitglieds- oder Zutrittskarte kostenlos überlassen, bleibt diese Eigentum des Studios und ist bei Vertragsende unverzüglich zurückzugeben.
- Bei Verlust des Mitgliedsausweises (Karte, Chip oder Armband) muss für CHF 10.- ein neuer Ausweis am Empfang zu Trainerpräsenzzeiten bezogen werden.
5. Vertragsdauer, Kündigung, Austritt
- Die Verträge (Abo-Mitgliedschaften, 10er Karten etc.) werden auf eine bestimmte Zeit mit einer bestimmten Leistung abgeschlossen. Der Vertrag endet an dessen Ablaufdatum und muss aktiv vom Mitglied verlängert werden. Diese Verträge verlängern sich, sofern nicht explizit mit dem Mitglied abgemacht, nicht automatisch.
- Ein Austritt bzw. eine Kündigung aus der Mitgliedschaft vor Ablauf des bestehenden Vertrags ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, das Studio stimmt einer vorzeitigen Beendigung ausdrücklich schriftlich zu oder es liegt ein wichtiger Grund (siehe Ziffer 6) vor.
6. Sonderkündigungs- und Austrittsrecht aus wichtigen Gründen
- Ein Sonderkündigungs- oder Austrittsrecht besteht, wenn das Mitglied mit einem Arztzeugnis nachweist, dass er oder sie dauerhaft, aus medizinisch attestierten Gründen (z. B. schwere Krankheit, Unfall) die Leistungen nicht mehr nutzen kann. In diesem Fall kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden und eine anteilige Rückerstattung bzw. Gutschrift erfolgen. Die Höhe der Rückerstattung wird pro rata temporis berechnet und eine Administrationsgebühr von CHF 50.- vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
- Das Studio kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn das Mitglied mit der Zahlung in Verzug ist oder gegen Verpflichtungen dieses Vertrags oder gegen die Hausordnung verstößt (z. B. Gefährdung anderer Mitglieder, Sachbeschädigung, Gewähren von Zutritt an Nicht-Mitglieder bzw. Unbefugte). Bei groben oder wiederholten Widerhandlungen wird dem Mitglied ohne Recht auf Rückerstattung des Mitgliedschaftspreises fristlos gekündigt.
7. Haftung
- Das Studio haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder Schäden, die nicht typischerweise mit dem Vertrag verbunden sind, ist ausgeschlossen.
- Das Mitglied ist verpflichtet, vor Nutzung der Geräte selbst seinen Gesundheitszustand zu prüfen und im Zweifel eine sportmedizinische Abklärung durchzuführen. Verletzungen oder gesundheitliche Beschwerden sind unverzüglich dem Studio zu melden.
- Das Mitglied haftet für Schäden, die es am Eigentum des Studios oder Dritter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
- Die Davos Fitness GmbH haftet nicht für Unfälle und abhanden gekommene (Wert-) Gegenstände.
8. Verhalten im Studio: Hausordnung
- Jedes Mitglied muss sich am Gate einchecken. Das Passieren des Gates ist nur mit gültigem Mitgliederausweis / Abo gestattet.
- Es ist ausdrücklich verboten, Personen ohne gültige Mitgliedschaft Zutritt zu den Räumlichkeiten der Davos Fitness GmbH und dem Ascherapark zu gewähren.
- Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten und die Hausordnung zu befolgen. Respektloses, belästigendes oder diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder dem Personal wird nicht toleriert.
- Allfällige Sachbeschädigungen müssen dem Personal umgehend gemeldet werden.
- Kursplanänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Zur Sicherheit aller Mitglieder und Mitarbeiter wird der Eingangs- und Trainingsbereich von Kameras überwacht und aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen erfolgen unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und werden ausschliesslich zur Sicherheit und zur Aufklärung von Vorfällen verwendet.
- Der Betrieb kann bis zu 5 Tagen pro Kalenderjahr (Renovation, Umbau etc.) eingestellt werden, ohne dass eine Rückerstattung geltend gemacht werden kann. Bei behördlich angeordneten Schliessungen bemüht sich das Studio, die ausgefallene Vertragsdauer durch eine entsprechende Verlängerung der Mitgliedschaft oder eine gleichwertige Ersatzleistung zu kompensieren. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
- Hygiene: Wir möchten alle Mitglieder bitten, gepflegt zu trainieren und aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder starke Körpergerüche zu vermeiden. Als Schweissunterlage ist stets ein Handtuch zu benützen. Ein Handtuch oder eine gleichwertige Schweissunterlage sowie saubere Schuhe sind Voraussetzungen, um im Studio trainieren zu dürfen. Barfuss darf nicht trainiert werden.
- Gerätebenutzung:
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Gewichte, Stangen, Griffe etc. nach Gebrauch wieder an ihren Platz zurückzustellen
- Die Verschlüsse bei den Hantelstangen sind zur eigenen und der Sicherheit anderer zu gebrauchen
- Ausdauergeräte sind nach jedem Gebrauch mit den bereitstehenden Desinfektionstüchern zu reinigen
- Die Verwendung von Magnesiumpulver ist verboten
- Stöhnen und schreien beim Stemmen schwerer Gewichte sollte so weit wie möglich vermieden werden, so dass andere nicht gestört werden
- Jegliche Geräte sind mit Sorgfalt zu gebrauchen. Lassen Sie keine Gewichte fallen (ausser auf die Abwurfplattformen im Prätti Fit)
- Geräte dürfen nicht unnötig lange blockiert werden. Während Pausen ist anderen Mitgliedern das Mitbenutzen zu ermöglichen
- Bei Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko (z. B. Bankdrücken, Kniebeugen) wird empfohlen, mit Sicherung (Spotter) zu trainieren
- Das Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Bei gesundheitlichen Problemen wird empfohlen, vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren.
- Das Mitbringen von Haustieren, das Rauchen oder Konsumieren von Alkohol und Drogen im Trainingsbereich sind untersagt. Auch das Betreten des Studios unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt.
- Handybenutzung: Foto- und Videoaufnahmen sind nur erlaubt, sofern keine anderen Personen erkennbar sind oder deren ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Längere Telefongespräche sind bitte ausserhalb des Trainingsbereichs zu führen.
- Essen und offene Getränke dürfen auf der Trainingsfläche und in der Garderobe nicht konsumiert werden. Bitte benützen Sie verschliessbare Flaschen oder unseren Aufenthalts- und Wartebereich.
- Allgemeines: Kinder gehören nicht an die Geräte und auf die Trainingsfläche. Für Verletzungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Kästchen in den Garderoben sind für alle da und dürfen nicht dauerhaft besetzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Schloss geöffnet und das Kästchen geräumt. Die Davos Fitness GmbH übernimmt keine Haftung für Garderobe (Kleider, Wertgegenstände etc.).
- Notfälle: Bitte leisten Sie bei einem Notfall Hilfe. Am Empfang steht stets ein Telefon mit den wichtigsten Notfallnummern. Alarmieren rettet Leben!
- Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material dürfen nicht blockiert oder entfernt werden und sind ausschliesslich für Notfälle zu verwenden.
- Spind-Notfall: Kann ein Spind nicht mehr geöffnet werden, kann sich das Mitglied an info@praettfit.ch melden. Falls ein Mitarbeiter der Davos Fitness GmbH ausserhalb der Trainerpräsenzzeiten anreisen und ein Spind öffnen muss, wird eine Entschädigung von CHF 120.- fällig, sofern dies durch Selbstverschulden des Kunden verursacht wurde. Als Selbstverschulden gilt explizit auch, wenn man seinen Spind nicht abschliesst und dieser von einer anderen Person geschlossen wird. Bitte schliessen Sie Ihre Sachen immer ein.
- Bei groben oder wiederholten Widerhandlungen gegen die Hausordnung oder anderen Vertragsbestandteilen kann das Mitglied ohne Recht auf Rückerstattung des Mitgliedschaftspreises ausgeschlossen werden.
- Das Training ist so zu beenden, dass das Studio um 22:00 Uhr verlassen werden kann (inkl. Duschen/Umziehen).
9. Beiträge bei Unterbrechung (Time-Stop), Stilllegung oder Transfer
- Eine unverschuldete Unterbrechung (z. B. wegen Krankheit, Unfall) der Mitgliedschaft ist nach Vorlage eines ärztlichen Attests ab einer zusammenhängenden Mindestdauer von 2 Wochen zulässig. Der Zeitraum der Unterbrechung wird dem Mitglied kostenlos gutgeschrieben. Der Time-Stop muss bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Attests eingereicht werden. Eine Geld-Rückerstattung ist ausgeschlossen.
- Bei einer selbstverschuldeten Unterbrechung (Urlaub, Sprachaufenthalt) kann ein Time-Stop gegen eine Gebühr von CHF 20.- beantragt werden. Die Unterbrechung muss eine Mindestdauer von 2 Wochen aufweisen, darf jedoch maximal 3 Monate dauern. Pro Jahr und Mitglied sind maximal zwei selbstverschuldete Time-Stops möglich, bei einem 6-Monats-Abo wird nur ein Time-Stop gewährt. Selbstverschuldete Time-Stops sind im Voraus einzureichen. Die Centerleitung ist für die Gewährung eines Time-Stops zuständig. Bei Missbrauch bzw. unwahren Angaben zum Time-Stop kann die entsprechende Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung storniert werden.
- Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist nur in Ausnahmefällen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studios möglich und kostet CHF 20.-.
- Bei Stilllegung des Studios oder wesentlicher Änderung des Leistungsumfangs wird das Mitglied rechtzeitig informiert und hat das Recht zur ordentlichen Kündigung.
10. Kurs- und Personaltrainerleistungen
- Kursplätze sind verbindlich gebucht, wenn das Mitglied eine Anmeldung vorgenommen hat.
- Änderungen oder Stornierungen haben nach den Regeln des Studios zu erfolgen (z. B. Frist 24 Stunden vor Beginn). Wird ein Fristversäumnis begangen, kann eine Gebühr erhoben werden oder eine Buchungssperre verhängt werden. Bei einer Buchungssperre besteht kein Recht auf Rückerstattung.
- Beim Personal Training gelten die mit dem Trainer vereinbarten Bedingungen. Absagen oder
Verschiebungen sind nur unter Einhaltung der vereinbarten Fristen möglich. Bei Nichteinhalten der Frist wird der gesamte geschuldete Betrag für die Dienstleistung fällig.
11. Datenschutz
Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds zweckgebunden (z. B. für Vertragserfüllung, Mitgliederverwaltung, Betreuung). Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Mitglieds an Dritte weitergegeben, ausser dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten.
12. Änderungen der AGB und Preislisten
Das Studio ist berechtigt, die AGB oder die Preisliste ganz oder teilweise zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig schriftlich (per E-Mail oder im Training-Center) angekündigt. Das Mitglied hat das Recht, dem zu widersprechen; im Falle des Widerspruchs hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für feste Vertragslaufzeiten.
13. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Studios, also Davos, Schweiz.
- Es gilt das schweizerische Recht.




















































































